Wir beraten und vertreten nationale und internationale Unternehmen im Arbeitsmigrationsrecht, also an der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Aufenthaltsrecht.
Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter:innen und Fachkräfte
- Ihr Unternehmen möchte Mitarbeiter:innen aus dem Ausland einstellen – wie z.B. ausländische Fachkräfte – oder
- beschäftigt bereits ausländische
Mitarbeiter:innen und benötigt hierzu Beratung.
Entsendung/Global Mobility
- Sie möchten Mitarbeiter:innen international entsenden – z.B. von einem ausländischen Unternehmensstandort nach Deutschland.
Mobile Arbeit aus dem Ausland
- Ihr Unternehmen möchte Mitarbeiter:innen ermöglichen, remote aus dem Ausland zu arbeiten – zum Beispiel im Rahmen einer „Workation“ oder sogar dauerhaft.
Wir bieten folgende
Dienstleistungen an:
Die Kanzlei hat ihren Sitz in Berlin und wir beraten Ihr Unternehmen bundes- und weltweit nach Ihrer Wahl auf Deutsch oder Englisch. Darüber hinaus beraten wir Anwaltskanzleien, die ihren Mandant:innen eine spezialisierte arbeitsmigrationsrechtliche Beratung anbieten möchten.
Rechtliche Beratung
Wir beraten Ihr Unternehmen zu den rechtlichen Auswirkungen, Risiken und Lösungsmöglichkeiten des jeweiligen Sachverhalts mit Auslandsbezug, geben eine Empfehlung zu den nächsten Schritten und begleiten deren Durchführung im
- Aufenthaltsrecht (auch als Zuwanderungsrecht oder Ausländerrecht bezeichnet),
- Arbeitsrecht (einschl. Entsenderechts),
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht (zum Beispiel relevant bei Employers of Record)
- Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht und
- Sozialversicherungsrecht (etwa dazu, welches Sozialversicherungsrecht Anwendung findet).
- Für die Beratung im Steuerrecht (z.B. bezüglich einer steuerrechtlichen Betriebsstätte im Ausland) arbeiten wir eng mit Steuerberater:innen zusammen.
Beratung in Berlin, bundes- und weltweit
Die Kanzlei hat ihren Sitz in Berlin, unsere Rechtsberatung erfolgt remote bundes- und weltweit.
Vertragsgestaltung
Je nach Konstellation entwerfen wir für Sie die erforderlichen Verträge, individuell zugeschnitten auf den jeweiligen Fall (z.B. Entsendeverträge, Verträge über das Mobile Arbeiten oder aufenthaltsrechtliche Klauseln für Arbeitsverträge).
Vertretung vor Behörden
Wir begleiten Ihr Unternehmen sowie Ihre (zukünftigen) ausländischen Mitarbeiter:innen zum Beispiel bei der Beantragung und Erlangung
- von Aufenthaltstiteln (z.B. Visa, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU) bei deutschen Auslandsvertretungen (also Botschaften und Konsulaten) sowie Ausländerbehörden,
- der Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit und
- unterstützen bei der Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens bei der zuständigen Stelle und
- bei der Beantragung von A1-Bescheinigungen, Ausnahmevereinbarungen und Bescheinigungen nach Sozialversicherungsabkommen.
Vertretung vor Gerichten
Sofern in obigen oder ähnlichen Konstellationen Schwierigkeiten auftreten, so vertreten wir Ihr Unternehmen vor deutschen Verwaltungsgerichten und Arbeitsgerichten.
Ausländisches Recht
In Sachverhalten mit Auslandsberührung wird nicht selten ausländisches Recht relevant – zum Beispiel das nationale Recht des Landes, in das oder aus dem die Mitarbeiter:innen entsandt werden. In diesen Fällen arbeiten wir mit ausländischen Kanzleien mit entsprechender Spezialisierung zusammen, die Sie hierzu beraten können.
Wir bieten folgende
Dienstleistungen an:
Die Kanzlei hat ihren Sitz in Berlin und wir beraten Ihr Unternehmen bundes- und weltweit nach Ihrer Wahl auf Deutsch oder Englisch. Darüber hinaus beraten wir Anwaltskanzleien, die ihren Mandant:innen eine spezialisierte arbeitsmigrationsrechtliche Beratung anbieten möchten.
Wir beraten Ihr Unternehmen zu den rechtlichen Auswirkungen, Risiken und Lösungsmöglichkeiten des jeweiligen Sachverhalts mit Auslandsbezug, geben eine Empfehlung zu den nächsten Schritten und begleiten deren Durchführung im
- Aufenthaltsrecht (auch als Zuwanderungsrecht oder Ausländerrecht bezeichnet),
- Arbeitsrecht (einschl. Entsenderechts),
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht (zum Beispiel relevant bei Employers of Record) und
- Sozialversicherungsrecht (etwa dazu, welches Sozialversicherungsrecht Anwendung findet).
- Für die Beratung im Steuerrecht (z.B. bezüglich einer steuerrechtlichen Betriebsstätte im Ausland) arbeiten wir eng mit Steuerberater:innen zusammen.
Die Kanzlei hat ihren Sitz in Berlin, unsere Rechtsberatung erfolgt remote bundes- und weltweit.
Je nach Konstellation entwerfen wir für Sie die erforderlichen Verträge, individuell zugeschnitten auf den jeweiligen Fall (z.B. Entsendeverträge, Verträge über das Mobile Arbeiten oder aufenthaltsrechtliche Klauseln für Arbeitsverträge).
- von Aufenthaltstiteln (z.B. Visa, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU) bei deutschen Auslandsvertretungen (also Botschaften und Konsulaten) sowie Ausländerbehörden,
- der Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit und
- unterstützen bei der Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens bei der zuständigen Stelle und
- bei der Beantragung von A1-Bescheinigungen, Ausnahmevereinbarungen und Bescheinigungen nach Sozialversicherungsabkommen.
Sofern in obigen oder ähnlichen Konstellationen Schwierigkeiten auftreten, so vertreten wir Ihr Unternehmen vor deutschen Verwaltungsgerichten und Arbeitsgerichten.
In Sachverhalten mit Auslandsberührung wird nicht selten ausländisches Recht relevant – zum Beispiel das nationale Recht des Landes, in das oder aus dem die Mitarbeiter:innen entsandt werden. In diesen Fällen arbeiten wir mit ausländischen Kanzleien mit entsprechender Spezialisierung zusammen, die Sie hierzu beraten können.
Dr. iur. Julia Uznanski, LL.B. (King’s College London)
Ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. 2022 habe ich in Berlin die Kanzlei für Arbeitsmigrationsrecht gegründet.
Kurzvita
- 2022 Gründung der Uznanski – Kanzlei für Arbeitsmigrationsrecht
- 2022 Fachanwältin für Arbeitsrecht
- 2021 Promotion im Arbeitsmigrationsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin bei Prof. Dr. Singer
- 2018 – 2022 Rechtsanwältin / Senior Associate bei KLIEMT.Arbeitsrecht in Berlin
- 2018 Zulassung zur Anwaltschaft (RAK Berlin)
- 2017 Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei BEITEN BURKHARDT im Arbeitsrecht
in Berlin - 2014 – 2016 Referendariat am Kammergericht Berlin (u.a. bei CMS Hasche Sigle im Arbeitsrecht in Berlin und Shanghai und beim Auswärtigen Amt) / Zweites Staatsexamen
- 2009 – 2014 Studium des deutschen und englischen Rechts am King’s College London und an der Humboldt-Universität zu Berlin / LL.B. English Law and German Law und Erstes Staatsexamen
- Sprachen: Deutsch, Englisch
Veröffentlichungen
Uznanski, Julia: Die Fachkräftesäule des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung – „good on paper“? (Link zum Artikel)
Interview zur Fachkräfteeinwanderung mit Tina Groll in ZEIT ONLINE, 18.07.2022 (Link zum Artikel)
Mirko Vorreuter, LL.B. (TU Dresden)
Mirko Vorreuter ist Rechtsanwalt und seit 2023 Associate in der Uznanski – Kanzlei für Arbeitsmigrationsrecht.
Kurzvita
- 2023 angestellter Rechtsanwalt / Associate in der Uznanski – Kanzlei für Arbeitsmigrationsrecht
- 2021 – 2023 Associate in einer international ausgerichteten Wirtschaftskanzlei in Berlin, dort mit Tätigkeitsschwerpunkten im Arbeits- und Migrationsrecht
- 2021 Zulassung zur Anwaltschaft (RAK Berlin)
- 2019 – 2021 Referendariat mit dem Schwerpunkt Migrationsrecht und allgemeines Verwaltungsrecht am OLG Naumburg / Zweites Staatsexamen
- 2015 – 2019 Studium der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Europarecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster / Erstes Staatsexamen
- 2012 – 2015 Studium der Rechts- und Politikwissenschaften mit dem Schwerpunkt Völkerrecht und internationales Recht an der TU Dresden / Bachelor of Laws (LL.B.)
- Verschiedene ehrenamtliche Tätigkeiten im allgemeinen Migrationsrecht, insbesondere in der Integrationshilfe und in der migrationsrechtlichen Beratung.
- Sprachen: Deutsch, Englisch
Ursula Seeböck
Ursula Seeböck ist Rechtsanwältin und seit 2024 Associate in der Uznanski – Kanzlei für Arbeitsmigrationsrecht.
Kurzvita
- 2024 angestellte Rechtsanwältin / Associate in der Uznanski – Kanzlei für Arbeitsmigrationsrecht
- 2024 Zulassung zur Anwaltschaft (RAK Berlin)
- 2019 – 2023 Juristische Referentin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in Berlin mit Abordnung an die Europäische Kommission in Brüssel
- 2019 angestellte Volljuristin in einer international ausgerichteten Wirtschaftskanzlei in Berlin
- 2016 – 2018 Referendariat am Landgericht Regensburg (u.a. bei der PUMA SE in Herzogenaurach und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit, BMZ in Berlin) / Zweites Staatsexamen
- 2010 – 2016 Studium der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Leipzig und der University of Stellenbosch in Südafrika, sowie Seminaraufenthalten an der Miami Law School in den USA und der Universitas Brawijaya in Indonesien / Erstes Staatsexamen
- Verschiedene ehrenamtliche Tätigkeiten in der Flüchtlingshilfe und im allgemeinen Migrationsrecht.
- Sprachen: Deutsch, Englisch
Tina Mindrul
Tina Mindrul ist Immigration Consultant und arbeitet seit 2024 in der Uznanski – Kanzlei für Arbeitsmigrationsrecht.
Kurzvita
- seit 2024 Immigration Consultant in der Uznanski – Kanzlei für Arbeitsmigrationsrecht
- 2022 – 2024 Studium der Staatswissenschaften – Public Economics, Law and Politics an der Leuphana Universität Lüneburg / Master of Arts
- 2019 – 2021 Chief Expert der Abteilung für internationale Zusammenarbeit an der Nationalen Richterschule, Kyjiw, Ukraine
- 2017 – 2019 Paralegal in einer Rechtsanwaltskanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkten im Internationalen-, Handels- und Einwanderungsrecht, Kyjiw, Ukraine
- 2015 und 2017 Praktikum bei der Strafkammer des Schewtschenkiwskyj-Bezirksgerichts, Kyjiw, Ukraine
- 2013 – 2019 Studium des Wirtschaftsrechts and der Nationalen Juristischen Universität Jaroslaw Mudryi, Charkiw, Ukraine / Master of Commercial Law
- Sprachen: Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch
Annabella Witossek
Annabella Witossek ist Diplomjuristin (Erstes Staatsexamen) und seit 2023 Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Uznanski – Kanzlei für Arbeitsmigrationsrecht.
Kurzvita
- seit 2023 Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Uznanski – Kanzlei für Arbeitsmigrationsrecht
- 2019 – 2023 Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit dem Schwerpunkt Internationales und Europäisches Öffentliches Recht / Erstes Staatsexamen
- 2017 – 2019 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig
- Sprachen: Deutsch, Englisch
Wiktoria Gröhlich, LL.B. (Viadrina)
Wiktoria Gröhlich ist Masterstudentin des deutschen und polnischen Rechts und seit 2023 Office & Billing Managerin in der Uznanski – Kanzlei für Arbeitsmigrationsrecht.
Kurzvita
- seit 2023 Office & Billing Managerin in der Uznanski – Kanzlei für Arbeitsmigrationsrecht
- 2023 Bachelor of German and Polish Law (LL.B.) der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
- seit 2020 Studium des deutschen und polnischen Rechts an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) in Deutschland und der Adam-Mickiewicz-Universität Poznań in Polen mit dem Abschlussziel Magister des Rechts / Master of German and Polish Law (LL.M.)
- seit 2022 ehrenamtliche Tätigkeit an der Studentischen Rechtsberatungsstelle in Słubice (Polen).
- Sprachen: Deutsch, Englisch, Polnisch
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