Kanzlei für Arbeitsmigrationsrecht

Dr. Julia Uznanski, LL.B.
Rechtsanwältin // Fachanwältin für Arbeitsrecht

Dr. Julia Uznanski, LL.B. - Fachanwältin für Arbeitsrecht
Themen

Wir beraten und vertreten nationale und internationale Unternehmen im Arbeitsmigrationsrecht, also an der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Aufenthaltsrecht.

Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter:innen und Fachkräfte

  • Ihr Unternehmen möchte Mitarbeiter:innen aus dem Ausland einstellen – wie z.B. ausländische Fachkräfte – oder
  • beschäftigt bereits ausländische
    Mitarbeiter:innen und benötigt hierzu Beratung.

Entsendung/Global Mobility
 

  • Sie möchten Mitarbeiter:innen international entsenden – z.B. von einem ausländischen Unternehmensstandort nach Deutschland.

Mobile Arbeit aus dem Ausland
 

  • Ihr Unternehmen möchte Mitarbeiter:innen ermöglichen, remote aus dem Ausland zu arbeiten – zum Beispiel im Rahmen einer „Workation“ oder sogar dauerhaft.
Lösungen

Wir bieten folgende
Dienstleistungen an:

Die Kanzlei hat ihren Sitz in Berlin und wir beraten Ihr Unternehmen bundes- und weltweit nach Ihrer Wahl auf Deutsch oder Englisch. Darüber hinaus beraten wir Anwaltskanzleien, die ihren Mandant:innen eine spezialisierte arbeits­migrations­rechtliche Beratung anbieten möchten.

Rechtliche Beratung

Wir beraten Ihr Unternehmen zu den rechtlichen Auswirkungen, Risiken und Lösungsmöglichkeiten des jeweiligen Sachverhalts mit Auslandsbezug, geben eine Empfehlung zu den nächsten Schritten und begleiten deren Durchführung im

  • Aufenthaltsrecht (auch als Zuwanderungsrecht oder Ausländerrecht bezeichnet),
  • Arbeitsrecht (einschl. Entsenderechts),
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht (zum Beispiel relevant bei Employers of Record) und
  • Sozialversicherungsrecht (etwa dazu, welches Sozialversicherungsrecht Anwendung findet).
  • Für die Beratung im Steuerrecht (z.B. bezüglich einer steuerrechtlichen Betriebsstätte im Ausland) arbeiten wir eng mit Steuerberater:innen zusammen.

Beratung in Berlin, bundes- und weltweit

Die Kanzlei hat ihren Sitz in Berlin, unsere Rechtsberatung erfolgt remote bundes- und weltweit.

Vertragsgestaltung

Je nach Konstellation entwerfen wir für Sie die erforderlichen Verträge, individuell zugeschnitten auf den jeweiligen Fall (z.B. Entsendeverträge, Verträge über das Mobile Arbeiten oder aufenthaltsrechtliche Klauseln für Arbeitsverträge).

Vertretung vor Behörden

Wir begleiten Ihr Unternehmen sowie Ihre (zukünftigen) ausländischen Mitarbeiter:innen zum Beispiel bei der Beantragung und Erlangung

  • von Aufenthaltstiteln (z.B. Visa, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU) bei deutschen Auslandsvertretungen (also Botschaften und Konsulaten) sowie Ausländerbehörden,
  • der Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit und
  • unterstützen bei der Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens bei der zuständigen Stelle und
  • bei der Beantragung von A1-Bescheinigungen, Ausnahmevereinbarungen und Bescheinigungen nach Sozialversicherungsabkommen.

Vertretung vor Gerichten

Sofern in obigen oder ähnlichen Konstellationen Schwierigkeiten auftreten, so vertreten wir Ihr Unternehmen vor deutschen Verwaltungsgerichten und Arbeitsgerichten.

Ausländisches Recht

In Sachverhalten mit Auslandsberührung wird nicht selten ausländisches Recht relevant – zum Beispiel das nationale Recht des Landes, in das oder aus dem die Mitarbeiter:innen entsandt werden. In diesen Fällen arbeiten wir mit ausländischen Kanzleien mit entsprechender Spezialisierung zusammen, die Sie hierzu beraten können.

Lösungen

Wir bieten folgende
Dienstleistungen an:

Die Kanzlei hat ihren Sitz in Berlin und wir beraten Ihr Unternehmen bundes- und weltweit nach Ihrer Wahl auf Deutsch oder Englisch. Darüber hinaus beraten wir Anwaltskanzleien, die ihren Mandant:innen eine spezialisierte arbeits­migrations­rechtliche Beratung anbieten möchten.

Wir beraten Ihr Unternehmen zu den rechtlichen Auswirkungen, Risiken und Lösungsmöglichkeiten des jeweiligen Sachverhalts mit Auslandsbezug, geben eine Empfehlung zu den nächsten Schritten und begleiten deren Durchführung im

  • Aufenthaltsrecht (auch als Zuwanderungsrecht oder Ausländerrecht bezeichnet),
  • Arbeitsrecht (einschl. Entsenderechts),
  • Arbeitnehmerüberlassungsrecht (zum Beispiel relevant bei Employers of Record) und
  • Sozialversicherungsrecht (etwa dazu, welches Sozialversicherungsrecht Anwendung findet).
  • Für die Beratung im Steuerrecht (z.B. bezüglich einer steuerrechtlichen Betriebsstätte im Ausland) arbeiten wir eng mit Steuerberater:innen zusammen.

Die Kanzlei hat ihren Sitz in Berlin, unsere Rechtsberatung erfolgt remote bundes- und weltweit.

Je nach Konstellation entwerfen wir für Sie die erforderlichen Verträge, individuell zugeschnitten auf den jeweiligen Fall (z.B. Entsendeverträge, Verträge über das Mobile Arbeiten oder aufenthaltsrechtliche Klauseln für Arbeitsverträge).

Wir begleiten Ihr Unternehmen sowie Ihre (zukünftigen) ausländischen Mitarbeiter:innen zum Beispiel bei der Beantragung und Erlangung
  • von Aufenthaltstiteln (z.B. Visa, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU) bei deutschen Auslandsvertretungen (also Botschaften und Konsulaten) sowie Ausländerbehörden,
  • der Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit und
  • unterstützen bei der Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens bei der zuständigen Stelle und
  • bei der Beantragung von A1-Bescheinigungen, Ausnahmevereinbarungen und Bescheinigungen nach Sozialversicherungsabkommen.

Sofern in obigen oder ähnlichen Konstellationen Schwierigkeiten auftreten, so vertreten wir Ihr Unternehmen vor deutschen Verwaltungsgerichten und Arbeitsgerichten.

In Sachverhalten mit Auslandsberührung wird nicht selten ausländisches Recht relevant – zum Beispiel das nationale Recht des Landes, in das oder aus dem die Mitarbeiter:innen entsandt werden. In diesen Fällen arbeiten wir mit ausländischen Kanzleien mit entsprechender Spezialisierung zusammen, die Sie hierzu beraten können.

Expertise

Dr. iur. Julia Uznanski, LL.B. (King’s College London)

Ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. 2022 habe ich in Berlin die Kanzlei für Arbeitsmigrationsrecht gegründet.

Kurzvita

  • 2022 Gründung der Kanzlei für Arbeitsmigrationsrecht
  • 2022 Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • 2021 Promotion im Arbeitsmigrationsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin bei Prof. Dr. Singer
  • 2018 – 2022 Rechtsanwältin / Senior Associate bei KLIEMT.Arbeitsrecht in Berlin
  • 2018 Zulassung zur Anwaltschaft (RAK Berlin)
  • 2017 Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei BEITEN BURKHARDT im Arbeitsrecht
    in Berlin
  • 2014 – 2016 Referendariat am Kammergericht Berlin (u.a. bei CMS Hasche Sigle im Arbeitsrecht in Berlin und Shanghai und beim Auswärtigen Amt) / Zweites Staatsexamen
  • 2009 – 2014 Studium des deutschen und englischen Rechts am King’s College London und an der Humboldt-Universität zu Berlin / LL.B. English Law and German Law und Erstes Staatsexamen
  • Sprachen: Deutsch, Englisch

Veröffentlichungen

Timmermann, Petra / Uznanski, Julia / Mävers, Gunther / Klaus, Sebastian: Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter. Arbeitsmigrationsrecht in der Praxis, NOMOS, Baden-Baden 2021 (Link zum Buch)
Trommer, Johannes / Röder, Franziska / Hammer, Kim / Kurt, Gönül / Uznanski, Julia / Gebhardt, Alexandra (Hrsg.): Rekrutierung und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte, FORUM-Verlag, Merching 2020 (Link zum Buch)
Uznanski, Julia: Die Vorrangprüfung als Steuerungsinstrument des Arbeitsmigrationsrechts, Duncker & Humblot, Berlin 2022. (Link zum Buch)
Uznanski, Julia: Rechtspolitische Fallstricke bei der konkreten Ausgestaltung der Chancenkarte, ZAR 2022, 156 (Link zum Artikel)

Uznanski, Julia: Die Fachkräftesäule des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung – „good on paper“? (Link zum Artikel)

Interview zur Fachkräfteeinwanderung mit Tina Groll in ZEIT ONLINE, 18.07.2022 (Link zum Artikel)

Expertise

Mirko Vorreuter, LL.B. (TU Dresden)

Mirko Vorreuter ist Rechtsanwalt und seit 2023 Associate in der Kanzlei für Arbeitsmigrationsrecht.

Kurzvita

  • 2023 angestellter Rechtsanwalt / Associate in der Kanzlei für Arbeitsmigrationsrecht
  • 2021 – 2023 Associate in einer international ausgerichteten Wirtschaftskanzlei in Berlin, dort mit Tätigkeitsschwerpunkten im Arbeits- und Migrationsrecht
  • 2021 Zulassung zur Anwaltschaft (RAK Berlin)
  • 2019 – 2021 Referendariat mit dem Schwerpunkt Migrationsrecht und allgemeines Verwaltungsrecht am OLG Naumburg / Zweites Staatsexamen
  • 2015  – 2019 Studium der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Europarecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster / Erstes Staatsexamen
  • 2012 – 2015 Studium der Rechts- und Politikwissenschaften mit dem Schwerpunkt Völkerrecht und internationales Recht an der TU Dresden / Bachelor of Laws (LL.B.)
  • Verschiedene ehrenamtliche Tätigkeiten im allgemeinen Migrationsrecht, insbesondere in der Integrationshilfe und in der migrationsrechtlichen Beratung.
     
  • Sprachen: Deutsch, Englisch
Expertise

Ursula Seeböck

Ursula Seeböck ist Rechtsanwältin und seit 2024 Associate in der Kanzlei für Arbeitsmigrationsrecht.

Kurzvita

  • 2024 angestellte Rechtsanwältin / Associate in der Kanzlei für Arbeitsmigrationsrecht
  • 2024 Zulassung zur Anwaltschaft (RAK Berlin)
  • 2019 – 2023 Juristische Referentin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in Berlin mit Abordnung an die Europäische Kommission in Brüssel
  • 2019 angestellte Volljuristin in einer international ausgerichteten Wirtschaftskanzlei in Berlin
  • 2016 – 2018 Referendariat am Landgericht Regensburg (u.a. bei der PUMA SE in Herzogenaurach und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit, BMZ in Berlin) / Zweites Staatsexamen
  • 2010 – 2016 Studium der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Leipzig und der University of Stellenbosch in Südafrika, sowie Seminaraufenthalten an der Miami Law School in den USA und der Universitas Brawijaya in Indonesien / Erstes Staatsexamen
  • Verschiedene ehrenamtliche Tätigkeiten in der Flüchtlingshilfe und im allgemeinen Migrationsrecht.
  • Sprachen: Deutsch, Englisch
Team

Wiktoria Gröhlich, LL.B. (Viadrina)

Wiktoria Gröhlich ist Masterstudentin des deutschen und polnischen Rechts und seit 2023 Office & Billing Managerin in der Kanzlei für Arbeitsmigrationsrecht.

Kurzvita

  • seit 2023 Office & Billing Managerin in der Kanzlei für Arbeitsmigrationsrecht
  • 2023 Bachelor of German and Polish Law (LL.B.) der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
  • seit 2020 Studium des deutschen und polnischen Rechts an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) in Deutschland und der Adam-Mickiewicz-Universität Poznań in Polen mit dem Abschlussziel Magister des Rechts / Master of German and Polish Law (LL.M.)
  • seit 2022 ehrenamtliche Tätigkeit an der Studentischen Rechtsberatungsstelle in Słubice (Polen). 
  • Sprachen: Deutsch, Englisch, Polnisch
Team

Annabella Witossek

Annabella Witossek ist Diplomjuristin (Erstes Staatsexamen) und seit 2023 Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Kanzlei für Arbeitsmigrationsrecht.

Kurzvita

  • seit 2023 Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Kanzlei für Arbeitsmigrationsrecht
  • 2019 – 2023 Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit dem Schwerpunkt Internationales und Europäisches Öffentliches Recht / Erstes Staatsexamen
  • 2017 – 2019 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig

  • Sprachen: Deutsch, Englisch

Kontakt

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