Wir beraten und vertreten nationale und internationale Unternehmen im Arbeitsmigrationsrecht, also an der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Aufenthaltsrecht.
Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter:innen und Fachkräfte
- Ihr Unternehmen möchte Mitarbeiter:innen aus dem Ausland einstellen – wie z.B. ausländische Fachkräfte – oder
- beschäftigt bereits ausländische
Mitarbeiter:innen und benötigt hierzu Beratung.
Entsendung/Global Mobility
- Sie möchten Mitarbeiter:innen international entsenden – z.B. von einem ausländischen Unternehmensstandort nach Deutschland.
Mobile Arbeit aus dem Ausland
- Ihr Unternehmen möchte Mitarbeiter:innen ermöglichen, remote aus dem Ausland zu arbeiten – zum Beispiel im Rahmen einer „Workation“ oder sogar dauerhaft.
Wir bieten folgende
Dienstleistungen an:
Die Kanzlei hat ihren Sitz in Berlin und wir beraten Ihr Unternehmen bundes- und weltweit nach Ihrer Wahl auf Deutsch oder Englisch. Darüber hinaus beraten wir Anwaltskanzleien, die ihren Mandant:innen eine spezialisierte arbeitsmigrationsrechtliche Beratung anbieten möchten.
Rechtliche Beratung
Wir beraten Ihr Unternehmen zu den rechtlichen Auswirkungen, Risiken und Lösungsmöglichkeiten des jeweiligen Sachverhalts mit Auslandsbezug, geben eine Empfehlung zu den nächsten Schritten und begleiten deren Durchführung im
- Aufenthaltsrecht (auch als Zuwanderungsrecht oder Ausländerrecht bezeichnet),
- Arbeitsrecht (einschl. Entsenderechts),
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht (zum Beispiel relevant bei Employers of Record)
- Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht und
- Sozialversicherungsrecht (etwa dazu, welches Sozialversicherungsrecht Anwendung findet).
- Für die Beratung im Steuerrecht (z.B. bezüglich einer steuerrechtlichen Betriebsstätte im Ausland) arbeiten wir eng mit Steuerberater:innen zusammen.
Beratung in Berlin, bundes- und weltweit
Die Kanzlei hat ihren Sitz in Berlin, unsere Rechtsberatung erfolgt remote bundes- und weltweit.
Vertragsgestaltung
Je nach Konstellation entwerfen wir für Sie die erforderlichen Verträge, individuell zugeschnitten auf den jeweiligen Fall (z.B. Entsendeverträge, Verträge über das Mobile Arbeiten oder aufenthaltsrechtliche Klauseln für Arbeitsverträge).
Vertretung vor Behörden
Wir begleiten Ihr Unternehmen sowie Ihre (zukünftigen) ausländischen Mitarbeiter:innen zum Beispiel bei der Beantragung und Erlangung
- von Aufenthaltstiteln (z.B. Visa, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU) bei deutschen Auslandsvertretungen (also Botschaften und Konsulaten) sowie Ausländerbehörden,
- der Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit und
- unterstützen bei der Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens bei der zuständigen Stelle und
- bei der Beantragung von A1-Bescheinigungen, Ausnahmevereinbarungen und Bescheinigungen nach Sozialversicherungsabkommen.
Vertretung vor Gerichten
Sofern in obigen oder ähnlichen Konstellationen Schwierigkeiten auftreten, so vertreten wir Ihr Unternehmen vor deutschen Verwaltungsgerichten und Arbeitsgerichten.
Ausländisches Recht
In Sachverhalten mit Auslandsberührung wird nicht selten ausländisches Recht relevant – zum Beispiel das nationale Recht des Landes, in das oder aus dem die Mitarbeiter:innen entsandt werden. In diesen Fällen arbeiten wir mit ausländischen Kanzleien mit entsprechender Spezialisierung zusammen, die Sie hierzu beraten können.
Wir bieten folgende
Dienstleistungen an:
Die Kanzlei hat ihren Sitz in Berlin und wir beraten Ihr Unternehmen bundes- und weltweit nach Ihrer Wahl auf Deutsch oder Englisch. Darüber hinaus beraten wir Anwaltskanzleien, die ihren Mandant:innen eine spezialisierte arbeitsmigrationsrechtliche Beratung anbieten möchten.
Wir beraten Ihr Unternehmen zu den rechtlichen Auswirkungen, Risiken und Lösungsmöglichkeiten des jeweiligen Sachverhalts mit Auslandsbezug, geben eine Empfehlung zu den nächsten Schritten und begleiten deren Durchführung im
- Aufenthaltsrecht (auch als Zuwanderungsrecht oder Ausländerrecht bezeichnet),
- Arbeitsrecht (einschl. Entsenderechts),
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht (zum Beispiel relevant bei Employers of Record) und
- Sozialversicherungsrecht (etwa dazu, welches Sozialversicherungsrecht Anwendung findet).
- Für die Beratung im Steuerrecht (z.B. bezüglich einer steuerrechtlichen Betriebsstätte im Ausland) arbeiten wir eng mit Steuerberater:innen zusammen.
Die Kanzlei hat ihren Sitz in Berlin, unsere Rechtsberatung erfolgt remote bundes- und weltweit.
Je nach Konstellation entwerfen wir für Sie die erforderlichen Verträge, individuell zugeschnitten auf den jeweiligen Fall (z.B. Entsendeverträge, Verträge über das Mobile Arbeiten oder aufenthaltsrechtliche Klauseln für Arbeitsverträge).
- von Aufenthaltstiteln (z.B. Visa, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU) bei deutschen Auslandsvertretungen (also Botschaften und Konsulaten) sowie Ausländerbehörden,
- der Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit und
- unterstützen bei der Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens bei der zuständigen Stelle und
- bei der Beantragung von A1-Bescheinigungen, Ausnahmevereinbarungen und Bescheinigungen nach Sozialversicherungsabkommen.
Sofern in obigen oder ähnlichen Konstellationen Schwierigkeiten auftreten, so vertreten wir Ihr Unternehmen vor deutschen Verwaltungsgerichten und Arbeitsgerichten.
In Sachverhalten mit Auslandsberührung wird nicht selten ausländisches Recht relevant – zum Beispiel das nationale Recht des Landes, in das oder aus dem die Mitarbeiter:innen entsandt werden. In diesen Fällen arbeiten wir mit ausländischen Kanzleien mit entsprechender Spezialisierung zusammen, die Sie hierzu beraten können.
Unser Team

Dr. iur. Julia Uznanski
Rechtsanwältin und Kanzlei-Gründerin

Ursula Seeböck
Rechtsanwältin und Associate

Isabel Bento Bilbao
Spanische Rechtsanwältin und Associate

Tina Mindrul
Immigration Consultant

Annabella Witossek
Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Zoë Lay
Referendarin

Wiktoria Gröhlich
Office & Billing Managerin
Kontakt
Schreiben Sie uns gern eine Email oder rufen Sie uns an. Wir antworten Ihnen zeitnah.